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VGH Bayern, 16.07.2001 - 26 B 99.3067 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916
Rücknahme von Berufungszulassungsantrag
Der notarielle Vertrag trifft in Ziffer IV. zwar auch eine Regelung über die Kostentragung für die erste Instanz, eine denkbare Auslegung der Zurücknahme als Klagerücknahme (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris) kommt nach den Gesamtumständen aber hier nicht in Betracht.Da die Rücknahme auf dem Vergleich beruht, auf den ausdrücklich Bezug genommen wurde, ergibt sich die Kostenentscheidung aus der entsprechenden Anwendung des § 160 VwGO und nicht aus § 155 Abs. 2 VwGO (BayVGH, B.v. 4.11.1985 - 12 B 82 A.1482 - BayVBl 1986, 507 m.w.N. auch zur Gegenansicht;… B.v. 28.3.2001 - 2 B 98.2104 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris Rn. 1; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 1 B 05.2879 - juris).